Das Europäische Parlament

Der andere Teil des legislativen Arms der EU ist das Europäische Parlament. 751 Parlamentsabgeordnete werden alle fünf Jahre während der Europawahlen von den EU-Bürgern gewählt. Die nächste Europawahl findet vom 23.-26. Mai 2019 statt. Im Gegensatz zu den meisten nationalen Parlamenten kann das Europäische Parlament keine Gesetzesentwürfe vorschlagen. Dieses Recht obliegt ausschließlich der Europäischen Kommission. Seit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament fast die gleichen Befugnisse beim Beschließen von Gesetzen wie der Rat der Europäischen Union. Das heißt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union einem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zustimmen müssen. Sie haben dabei die Möglichkeit, den Vorschlag der Kommission zu ändern oder anzupassen.