Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) besteht aus 28 Richtern – je einem Richter pro Mitgliedsstaat. Die Aufgabe des Gerichtshofs ist es, die Einhaltung von EU-Recht zu überprüfen. Hier gibt es zwei Varianten:  Entweder leitet das Gericht eines Mitgliedsstaats einen bestimmten Fall an die Richter in Luxemburg (dem Sitz des EuGH) weiter, um die Bedeutung von EU-Recht in diesem Fall zu klären, oder einzelne Personen, Firmen oder Mitgliedsstaaten verklagen EU-Institutionen oder andere Mitgliedsstaaten wegen der Nicht-Einhaltung von EU-Recht. Die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes ist in den letzten Jahrzehnten stetig angestiegen. Während 1960 noch 50 Fälle angehört wurden, sind es heutzutage mehrere hundert Fälle. Der Gerichtshof hat mit seinen Urteilen in der Vergangenheit oftmals eine entscheidende Rolle im Prozess der europäischen Integration gespielt: 1979 entschied das Gericht beispielsweise, dass Produkte, die in einem EU-Land anerkannt werden, grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedsländern anerkannt werden müssen. Der europäische Binnenmarkt wurde durch das Urteil gestärkt.