Aufbau

Die Hausarbeit besteht nicht nur aus Einleitung, Hauptteil, Schluss. Sie sind zwar die Hauptbestandteile der Arbeit, nichtsdestotrotz gehören die anderen Elemente genauso zu einer Hausarbeit dazu. Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile kurz erläutert.

Deckblatt: Auf das Deckblatt gehört zuallererst der Titel. Und damit ist nicht die Forschungsfrage und auch nicht die These gemeint. Der Titel ist eine kurze Wortgruppe, die das Interesse des Lesers wecken und den Inhalt der Hausarbeit in wenigen Worten zusammenfassen soll. Außerdem gehören auf das Titelblatt einerseits Informationen zur eigenen Person (Name, Matrikelnummer, Institut, Hochschule, Semesteranzahl, Email), andererseits auch allgemeine Informationen (Institut, an der der Kurs angeboten wurde - wenn sich dieses vom eigenen Institut unterscheidet, Dozent/in, Name des Kurses, Abgabedatum). Das Deckblatt wird mit keiner Seitenzahl versehen.

Inhaltsverzeichnis: Das Inhaltsverzeichnis ist die Gliederung der Hausarbeit. Hier listet man die verschiedenen Kapitel mit deren Unterpunkten der Hausarbeit auf und gibt die entsprechenden Seitenzahlen an. Außerdem werden die verschiedenen Kapitel und Unterkapitel nummeriert. Zusätzlich dazu werden das Abkürzungsverzeichnis, das Literaturverzeichnis und das Abbildungsverzeichnis mit den entsprechenden Seitenzahlen im Inhaltsverzeichnis angegeben. Diese werden jedoch nicht nummeriert, im Gegensatz zu den Kapiteln. Das Inhaltsverzeichnis zählt als die erste Seite der Hausarbeit, die Seitenzahl wird allerdings nicht angegeben. Man darf die Nummerierung der Kapitel (Bsp.: 1. Analyse des Gedichtes xx 2. Vergleich mit Gedicht xy) nicht mit der Nummerierung der Seitenzahlen (unten in der Mitte jeder Seite) verwechseln!

Abkürzungsverzeichnis: Das Abkürzungsverzeichnis ist eine alphabetische Übersicht mit den Abkürzungen sowie deren Erklärung. Generell ist dieses Verzeichnis nur dann zu gebrauchen, wenn sehr viele Abkürzungen in der Hausarbeit benutzt werden. In diesem Falle zählt die Seite als die zweite Seite der Hausarbeit, die Seitenzahl wird aber wie beim Inhaltsverzeichnis nicht vermerkt.

Einleitung: Ab der Einleitung werden die Seiten sichtbar unten auf der Seite angegeben. Die Einleitung soll zum Thema hinführen und Interesse wecken. Außerdem enthält sie die These, das Herzstück der Hausarbeit.

Hauptteil: Der Hauptteil ist der längste Teil der Hausarbeit. Er kann in viele verschiedene Kapitel und Unterpunkte gegliedert sein. Falls Unterkapitel vorhanden sind, sollten es immer mindestens 2 sein! Jedes der Kapitel bzw. Unterpunkte und Paragrafen sollten sich auf die These beziehen. Der Hauptteil dient dazu, Beweise für die These zusammenzutragen.

Schluss: Im Schluss werden alle Erkenntnisse noch einmal kurz zusammengefasst. Es sollten keine neuen Inhalte mehr aufgegriffen oder erläutert werden. Die Argumentation ist mit dem Hauptteil abgeschlossen. Der Schluss stellt ein abschließendes Plädoyer dar und möchte den Leser von der Stichhaltigkeit der Argumente überzeugen.

Literaturverzeichnis: Das Literaturverzeichnis ist eine alphabetische Übersicht aller in der Hausarbeit verwendeten Quellen. Hier muss man vor allem die Regeln des jeweiligen Zitations-Stiles beachten! Das ist deshalb wichtig, da sich die verschiedenen Zitations-Stile dahingehend unterscheiden können, was in den Literaturangaben enthalten sein soll, und in welcher Reihenfolge die Daten der Literaturangaben aufgeführt werden sollen. Das Literaturverzeichnis wird nicht mehr nummeriert, aber die Seitenzahl wird angegeben.

Abbildungsverzeichnis: Das Abbildungsverzeichnis ist nur dann notwendig, wenn sehr viele Bilder in der Hausarbeit verwendet wurden. Auch das Abbildungsverzeichnis erhält keine Nummer, aber eine Seitenzahl.

Eidesstattliche Erklärung: Die Eidesstattliche Erklärung ist eine Versicherung, dass man keine Informationen einer anderen Person als die eigenen ausgibt. Das heißt, alles was nicht der eigenen Interpretation zugrunde liegt oder Allgemeinwissen ist, muss gekennzeichnet werden! Die Eidesstattliche Erklärung bekommt weder eine Nummerierung noch eine Seitenzahl. Die Eidesstattliche Erklärung muss unterschrieben werden, sonst ist sie nicht gültig.